Planungsbüro Olaf Lindenau
Flächennutzungspläne
sind Teil der Bauleitplanung und somit wichtiges Planungsinstrumentarium
zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Kommunen.
Der Fächennutzungsplan enthält behördenverbindliche Darstellungen über
die Grundzüge der Bodennutzung in der planenden Kommune.
Bebauungspläne
schreiben die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und verbindlich fest. Bebauungspläne sind vielfach die Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen eines geplanten oder eines bereits vollzogenen Bauvorhabens.
Landschaftsplanung
ist das Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege. Sie hat die Aufgabe, die in den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder formulierten Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für die jeweilige Region und die jeweilige Gemeinde zu konkretisieren.
|
Planungsbüro
Olaf Lindenau |